ADFC-empfohlene & zertifizierte Produkte
Höchste Qualität. Für höchste Sicherheit.
Diese Kriterien erfüllen unsere geprüften Fahrradständer für Sie
Kompatibilität mit verschiedenen Radbreiten
Absperrmöglichkeit für das Fahrrad
Kein Verletzungsrisiko
Einfache Bedienbarkeit
Maximale Langlebigkeit
Breites Sortiment. Stetige Verbesserung.
Die Mobilitätswende in den Städten ist uns eine echte Herzensangelegenheit. Deshalb führen wir unter allen deutschen Anbietern die meisten ADFC-empfohlenen und DIN-geprüften Fahrradständer – immer unter der Prämisse, die bestehenden Normen nicht nur zu erfüllen, sondern neue Maßstäbe zu setzen. Als Hersteller und Entwickler investieren wir stetig in die Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte. So garantieren wir Ihnen Qualität und Sicherheit auf höchstem Niveau.
Qualitätsprüfung durch den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) vertritt die Interessen der Radfahrenden in Deutschland. Er hat mehr als 200.000 Mitglieder – wir selbst sind Fördermitglied, das heißt, wir unterstützen das Streben des ADFC nach der Verkehrswende finanziell und ideell. Für unsere Entwicklung ist die vom ADFC verwendete Richtlinie DIN-Norm 79008 maßgeblich. Sie stellt sicher, dass Fahrradabstellanlagen bestimmte Kriterien erfüllen, an denen wir uns mit unseren Produkten orientieren.
Zwei Richtlinien. Ein Versprechen.
Bevor die DIN-Norm 79008 im ihr 2016 eingeführt wurde, haben wir uns an deren Vorgänger, der vom ADFC entwickelten Richtlinie TR 6102-0911, orientiert. Erstere ging aus letzterer hervor – insofern sind beide praktisch gleichzusetzen und werden von unabhängigen Instituten geprüft. Allerdings erfüllen vom ADFC empfohlene Fahrradständer, die vor dem Jahr 2018 geprüft wurden, nicht zwingend die DIN 79008, da diese damals noch nicht existierte. Der größte Unterschied liegt in einer Kennzeichnungspflicht des Herstellungsjahres und des Produzenten bzw. Lieferanten nach DIN 79008.
Gronard führt die meisten ADFC empfohlenen und DIN geprüften Fahrradständer
Tipps von unseren Experten
Die wichtigste Frage bei der Planung einer Fahrradabstellanlage lautet: Für wen ist sie gedacht? Unterschiedliche Zielgruppen haben unterschiedliche Anforderungen: Kurzzeitparker möchten möglichst nah an ihrem Ziel parken. Langzeitparker sind bereit, längere Wege zurückzulegen, legen jedoch Wert auf Überdachung, Beleuchtung und abschließbare Fahrradboxen. Touristen benötigen häufig Lademöglichkeiten für E-Bikes sowie Schließfächer. Erst wenn die Zielgruppe definiert ist, lassen sich der optimale Standort und die Ausstattung der Anlage bestimmen.
Die Tiefe einer Fahrradabstellanlage gibt an, wie viel Platz die abgestellten Fahrräder einnehmen – und damit indirekt, wie viele Fahrräder untergebracht werden können. Sie wird durch die Länge der Fahrräder (ca. 1900–2000 mm), deren Ausrichtung (45° oder 90°) sowie die Radstellung (einseitig oder doppelseitig) bestimmt. ADFC-zertifizierte Fahrradständer haben beispielsweise den Vorteil, dass durch die doppelseitige Stellung der Vorderräder die erforderliche Tiefe reduziert wird.
Neben der Abstelltiefe ist die Verkehrsflächenbreite ein weiterer wichtiger Faktor. Sie beschreibt den Raum, den ankommende und abfahrende Radfahrer benötigen, um ihre Fahrräder bequem zwischen den abgestellten Rädern zu bewegen. Die optimale Breite beträgt mindestens 1,80 Meter. Je länger die Abstellanlagen sind, desto größer muss die Verkehrsfläche sein, da mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Für doppelstöckige Fahrradparksysteme ist von Beginn an eine Verkehrsflächenbreite von mindestens 2,10 Metern erforderlich.
Die dritte und letzte wichtige Richtlinie bei der Planung von Fahrradabstellanlagen ist die Abstellhöhe. Bei doppelstöckigen Parksystemen muss diese mindestens 2,75 Meter betragen. In diesem Bereich dürfen keine Leitungen – Rohre, Kabeltrassen, Leuchten usw. – unterhalb der Abstellhöhe montiert sein.
Sprechen Sie uns an
Ob Sie nur eine kleine Frage haben oder ein Angebot für Ihr Großprojekt einholen wollen – wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.